Aktuell: Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Pandemiesituation
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Hab ich auch im Home Office Anrecht auf bezahlte Stillpausen?
Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, müssen Sie Ihre Arbeitszeit selbst erfassen. Sie haben weiterhin das Recht auf Ihre bezahlte Stillzeit im Verhältnis zu Ihren täglichen Arbeitsstunden. Die Pausen dürfen Sie selbst gestalten, aber diese dürfen ausschliesslich für das Stillen genutzt werden. Vgl. auch
FAQ Nr. 23
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Ich bin diplomierte Pflegefachfrau und stille. Das Ende des Mutterschaftsurlaubes naht. Darf ich direkt mit Corona Virus Patienten arbeiten?
Ja, Sie sind sogar gemäss Arbeitsvertrag dazu verpflichtet. Die Tatsache, dass Sie ein 4 Monate altes Kind haben, reicht nicht, um nicht zu arbeiten. Im Allgemeinen liegt es in Ihrer Verantwortung, sich selber und Andere von einer Ansteckung zu schützen. Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz an der Arbeit verantwortlich. Daher muss er Ihnen Schutzmaterial zur Verfügung stellen und die Arbeitsweise so gestalten, dass die Empfehlungen und Verordnungen der Behörden, im Bezug auf diese Pandemie umgesetzt werden können.
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Ich nehme meine Arbeit als Pflegefachfrau wieder auf. Aktuell stille ich meine 7 Monate alte Tochter jeweils 4 Mal täglich. Ich arbeite auf der Inneren Medizin, wo die Coronavirus-Patienten isoliert werden. Ist es möglich, weiterhin zu stillen und in der Isolationsabteilung zu arbeiten?
Befolgen Sie die Anweisungen des Arbeitsgebers betreffend Hygienemassnahmen. Als stillende Mutter können Sie nicht zur Arbeit gezwungen werden, aber wenn Sie nicht arbeiten, haben Sie kein Anrecht auf Lohn und haben keinen Kündigungsschutz. Nach heutigen Kenntnissen wird stillen empfohlen, um das Immunsystem zu stärken (weitere Informationen).
- Stimmt es, dass das Abpumpen wegen Corona nicht mehr gewährleistet werden muss. Ich arbeite in der Pflege im Akutspital.
Ich gehe davon aus, dass Sie das Recht auf bezahlte Stillpausen schon vor Inkrafttreten der Corona Verordnung hatten (normalerweise sind die arbeitsrechtlichen Normen bezüglich Stillpausen nicht auf Kantonsspitäler anwendbar, sie können Ihnen aber aufgrund eines Kantonsreglementes gewährleistet worden sein).
Die bezahlten Stillpausen sind von der Covid-19-Verordnung 2 nicht erfasst. Stillpausen sind nicht die in der Verordnung erwähnten Arbeits- und Ruhezeiten, sondern Pausen, die nur dem Stillen oder Abpumpen gewidmet werden dürfen.
- Darf ich als Stillende an die Corona Front? Über 9h arbeiten?
Als stillende Mutter können Sie nur mit Ihrer Zustimmung arbeiten. Wenn Sie aber nicht arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Lohn und sind vor einer eventuellen Kündigung nicht geschützt. Es spricht nichts dagegen, an der Coronafront zu arbeiten und trotzdem zu stillen.
Ob die Grenze von 9 Stunden Arbeit für stillende Mütter von der Corona Verordnung auch sistiert ist, ist nicht klar geregelt. Auf alle Fälle muss Ihnen wie allen anderen Mitarbeitenden auch genügend Ruhezeit gewährt werden.
(Unter stillende Mütter fallen sowohl Frauen, die stillen, als auch Frauen, die ihre Milch abpumpen
Art. 60 Abs. 2 ArGV1)