Politik
Stillförderung Schweiz positioniert das Stillen als wichtigen Teil der öffentlichen Gesundheit. Sie setzt sich für eine Verankerung des Stillens in den Strategien und Massnahmen für Gesundheitsförderung und Prävention in den Kantonen und beim Bund ein. Mit Partnern und Partnerinnen wird eine Sensibilisierung der Politik, Zivilgesellschaft und Gesellschaft angestrebt.
Stillen am Arbeitsplatz soll Bundesrecht werden
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage oder andere geeignete Massnahmen auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten, die das Stillen am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit in der ganzen Schweiz ohne Ausnahmen vorsieht.
Motion 23.4282; eingereicht von Nationalrätin Manuela Weichelt; 29.9.2023 (
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Kommerzielle Säuglingsnahrung - Umgehung des Werbeverbots
Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 41 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, «Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangsnahrungen», auf Folgenahrungen auszudehnen.Motion 23.4273; eingereicht von Nationalrätin Manuela Weichelt; 29.9.2023
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Dem Stillen mehr Schutz gewähren
Der Bundesrat wird aufgefordert:
Motion 21.4069; eingereicht von Nationalrätin Marie-France Roth Pasquier; 22.09.2021
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Gefahren beim direkten Tausch von Frauenmilch
Spitäler in der Deutschschweiz verfügen über Frauenmilchbanken, deren Spendermilch ausschliesslich für Frühgeborene in den entsprechenden Spitälern zur Verfügung steht (in der französischen und italienischen Schweiz gibt es keine Frauenmilchbanken). Parallel dazu gibt's immer häufiger den direkten Tausch von Frauenmilch, der über informelle Online-Milchtauschplattformen organisiert ist. Interpellation 19.3674, eingereicht von Nationalrätin Yvonne Feri 19.06.2019
Bezahlte Stillpausen sollen durch die Erwerbsersatzordnung EO finanziert werden
Der Bundesrat wird beauftragt, die Erwerbsersatzordnung dahingehend anzupassen, dass die heute durch den Arbeitgeber/Arbeitgeberin bezahlten Stillpausen neu durch die Erwerbsersatzordnung finanziert werden.
Motion 18.4061, eingereicht von Nationalrätin Maya Graf 28.9.2018, übernommen von Manuela Weichelt-Picard
Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 41 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, "Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangsnahrungen", auf Folgenahrungen bis zum Alter von zwölf Monaten auszudehnen. Motion 17.3661, eingereicht von Nationalrätin Yvonne Feri 14.9.2017