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Stillförderung Schweiz

Motion 23.4282

Stillen am Arbeitsplatz soll Bundesrecht werden

eingereicht von Manuela Weichelt 29.9.2023 (Link zur Parlamentsseite)

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage oder andere geeignete Massnahmen auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten, die das Stillen am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit in der ganzen Schweiz ohne Ausnahmen vorsieht.

Begründung


Das Arbeitsgesetz (Art. 35a Abs. 2) schreibt klar vor: «Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben». Auf den ersten Blick alles wunderbar.

Leider fehlt dieser Artikel im Arbeitsgesetz, wenn es um die Definition des verbindlichen Rechts geht. Artikel 35a ist in Artikel 3a nicht enthalten und deswegen für die Kantone nicht verbindlich. Sie können Ausnahmen machen. Föderalismus in Ehren, aber beim Arbeitsgesetz macht dies keinen Sinn.

Die juristische Begründung ist, dass nur Artikel von einer Ausnahme ausgenommen sind, welche die Gesundheit schützen. Das heisst, Stillen würde nicht zu der Gesundheit gehören. Die Konsequenz: Viele Kantonen haben das Stillrecht geregelt aber nicht alle. Es gibt kantonale Einrichtungen, wo die Frauen heute am Arbeitsplatz nicht stillen oder abpumpen dürfen, obwohl sie möchten.

Es ist belegt und unumstritten, dass Stillen für die Gesundheit des Kindes und der Mutter wesentlich ist. Das Gesetz muss angepasst werden, um das Stillen am Arbeitsplatz in der ganzen Schweiz auf Wunsch der Mutter ohne Ausnahme zu ermöglichen.


Stellungnahme des Bundesrates vom 29.11. 2023


Auch ohne direkte Anwendbarkeit der in Artikel 35a des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) und Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, SR 822.111) festgehaltenen Stillzeiten auf die Verwaltungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen diese ihren Arbeitnehmerinnen das Recht auf Stillen am Arbeitsplatz gewähren und sie tun dies auch: Dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wurde von den kantonalen Vollzugsbehörden kein Fall gemeldet, in welchem einer stillenden Frauen das entsprechende Recht verwehrt wurde und es fand sich kein Kanton, welcher gar keine Regelung der Stillzeiten kennt.

Wie die Kantone oder Gemeinden dies konkret festlegen, ist ihnen überlassen: dies kann in einer Verordnung, einem Reglement oder in einer Weisung geschehen.

Denkbar ist allerdings, dass gewisse Arbeitgeber die Frauen bei Stellenantritt oder während der Schwangerschaft und deren Vorgesetzte nicht genügend über diese Rechte informieren.

Um diesen Missstand zu beheben, braucht es nicht eine Gesetzesrevision, sondern eine verstärkte Sensibilisierung: Der Bundesrat wird das SECO beauftragen, anlässlich der Weltstillwoche 2024 (1. - 7. August 2024) eine kleine Informationskampagne durchzuführen, um sowohl den privatrechtlichen wie auch den öffentlichrechtlichen Arbeitgebern die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Stillen und dessen Nutzen zu erklären und sie dabei an ihre Informationspflicht zu erinnern. Um zu erreichen, dass jede Mutter am Arbeitsplatz ihr Kind stillen oder ihre Milch abpumpen kann, ist dieses Vorgehen zielführender und zeitnaher als eine Gesetzesrevision.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.


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